Die Gemeinde Mundelsheim stellt im Schlössle drei Wohnungen für zweimal je vier und einmal zehn Personen für eine sogenannte Anschlussunterbringung. Jede Wohnung hat eine Küche sowie eine Dusche/Toilette.
Zudem gibt es auch für die Anschlussunterbringung je ein Haus in der Schulgasse für 6 (aktuell nicht bezugsfähig), in der Hessigheimer Strasse für maximal 12 und in der Rathausgasse für 6 Personen.
Zuletzt hat das die Gemeinde die Vermietung eines Hauses in der Hessigheimer Strasse vom Landratsamt übernommen. Aktuell sind 11 Personen untergebracht sind.
Durch den Kauf eines Hauses in der Langen Straße (12 Personen) und die Anmietung einer Wohnung in der Hessigheimer Str. (5 Personen) steht weiterer Wohnraum zur Verfügung.
Stand 08.02.2020 (letzte Veränderung am 15.12.2019):
Aktuell wohnen 47 Personen in der Anschlussunterbringung in Mundelsheim (Nicht zu vergessen, dass es weitere Personen gibt, die das Glück hatten, in unserem Ort eine Privatwohnung zu finden).
Beim Großteil dieser Personen handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak.
Aufteilung:
Über 18 Jahre und männlich: Ca. 38%
Über 18 Jahre und weiblich: Ca. 26%
Unter 18 Jahre: Ca. 36%
Belegung Stand 08.02.2020:
Schlössle: 9 Personen
Schulgasse: 0 Personen
Rathausgasse: 5 Personen
Hessigheimer Str.: 11 + 5 + 5 = 21 Personen
Lange Straße: 12 Personen
Planzahlen für Ende 2017:
Laut Aussagen der Gemeindeverwaltung im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.03.2017 muss Mundelsheim in 2017 ca. 30 Personen zusätzlich in der sogenannten Anschlussunterbringung beherbergen. Berücksichtigt man die in 2017 bisher schon zugewiesenen Flüchtlinge, wären bis Ende 2017 dann in der Summe ca. 50 Personen in Verantwortung der Gemeinde untergebracht. Bedenkt man, dass Mundelsheim aktuell 48 Plätze bereitgestellt hat, könnte man meinen, die bisher zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten könnten ausreichend sein. Jedoch würde dies bedeuten, dass der Großteil der bei uns in der Gemeinde untergebrachten Flüchtlinge dann unter äußerst beengten Verhältnissen leben müsste und die Richtwerte für die Mindestwohnfläche dann unseres Erachtens nicht mehr einzuhalten wären. Zudem wäre die Gemeinde gezwungen, im selben Zimmer verschiedene Familien unterzubringen, denn die einzelnen Räume sind meist für vier Personen 'geplant'. Familien bestehen aber nicht immer exakt aus vier Personen. Bei solchen Wohnkonstellationen wären Konflikte dauerhaft vorprogrammiert. Rein rechnerische Belegungsplätze sind in der Regel eben nicht identisch mit sozial vertretbaren realen Belegungsmöglichkeiten.
Im Interesse aller kann man nur hoffen, dass dies so nicht eintreten wird!
12.05.2017: Laut einem Artikel der LKZ vom 06.05.2017 sollen in 2017 noch 17 Personen nach Mundelsheim überstellt werden. Unserer Meinung ist dafür, wie oben schon beschrieben, aktuell nicht genügend Wohnraum vorhanden. Genaugenommen sind keine Plätze mehr frei, da sie nur in der Theorie (siehe oben) vorhanden sind.
26.05.2017: Laut einer Anzeige im Mundelsheimer Nachrichtenblatt sucht die Gemeindeverwaltung nun (endlich) nach weiterem Wohnraum.
21.07.2017: Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.7.2017 informierte die Gemeindeverwaltung, dass ein kleines Haus in der Nähe des Rathauses bis Herbst 2017 renoviert wird. Darin wird es Platz für eine Familie mit 4-6 Personen geben. Pressebericht
11.10.2017: Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass die Gemeindeverwaltung unsere geäußerten Bedenken ernstgenommen und, sofern möglich, entsprechend reagiert hat.
05.12.2017: Laut Zahlen des Landratsamts muss Mundelsheim in 2017 noch vier und in 2018 ca. 25-30 Personen zusätzlich aufnehmen.
01.03.2018: Laut aktuellen Zahlen muss Mundelsheim 2018 noch 10 weitere Personen aufnehmen.
22.03.2018: Durch den Kauf einen Hauses in der Lange Straße und die Anmietung einer Wohnung in der Hessigheimer Straße hat die Gemeinde erfreulicherweise Wohnraum für weitere 18 Personen geschaffen.
13.9.2018: Mundelsheim muss in 2018 noch ein Person aufnehmen. Auch für 2019 sind die Planzahlen gering, so dass man mit dem aktuell zur Verfügung stehenden Wohnraum auskommen müsste.
23.7.2019: Mundelsheim muss in 2019 noch sieben Personen aufnehmen
Die letzten Änderungen der Belegung:
13.12.2019: Geburt eines Kindes.
19.11.2019: Ein vierköpfige Familie aus Nigeria wird nach Mundelsheim überstellt.
15.10.2019: Zwei Männer aus Gambia und zwei aus dem Togo werden nach Mundelsheim überstellt.
01.11.2019: Eine Person findet eine Privatwohnung außerhalb von Mundelsheim.
24.09.2019: Eine Person findet eine Privatwohnung in Marbach.
30.08.2019: Eine Person findet eine Privatwohnung in Stuttgart
25.03.2019: Eine Person zieht nach Konstanz.
15.11.2018: Drei Personen finden eine Privatwohnung in Mundelsheim.
19.09.2018: Eine Person verlässt freiwillig Deutschland. Geburt eines Kindes.
10.09.2018: Eine Person zieht in die Nähe des Arbeitsplatzes und damit aus Mundelsheim weg.
04.08.2018: Zwei weitere Personen kommen nach Mundelsheim.
06.06.2018: Fünf Personen werden von Amts wegen abgemeldet.
24.05.2018: Zwei Personen ziehen von Mundelsheim weg.
26.04.2018: Vier weitere Personen werden vom LRA nach Mundelsheim überstellt
26.04.2018: Zwei Personen aus dem Irak kommen nach Mundelsheim
27.02.2018: Eine junge Frau aus dem Irak kommt nach Mundelsheim
26.02.2018: Eine Familie bestehend aus sechs Personen zieht aus einer Nachbargemeinde nach Mundelsheim
12.02.2018: Ein junger Mann kommt aus Freiberg nach Mundelsheim
31.12.2017: Ein Mann zieht in Zuge einer Ausbildung nach Ludwigsburg
22.12.2017: Zwei Personen ziehen aus Mundelsheim weg
28.10.2017: Eine Familie mit zwei Kindern zieht nach Kornwestheim
05.09.2017: Eine weitere Person aus dem Irak kommt nach Mundelsheim
15.06.2017: Geburt eines Kindes.
15.05.2017: Das LRA überstellt eine vierköpfige Syrische Familie mit zwei kleinen Kindern nach Mundelsheim.
28.04.2017: Geburt eines Kindes.
09.03.2017: Erneut kommt ein junger Mann aus Eritrea in die Anschlussunterbringung nach Mundelsheim.
03.02.2017: Ein junger Mann aus Eritrea kommt in die Anschlussunterbringung nach Mundelsheim.
30.01.2017: Eine sechsköpfige Familie, darunter vier Kinder sind heute zu uns nach Mundelsheim gekommen.
07.12.2016: Eine vierköpfige Familie zieht aus Mundelsheim weg.
28.11.2016: Ein Person aus dem Kosovo wurde von Amts wegen abgemeldet.
26.11.2016: Eine syrische Familie mit vier Personen zieht in die Anschlussunterbringung in die Hessigheimer Str.
22.11.2016: Eine Familie mit sechs Personen zieht von der vorläufigen Unterbringung der Hessigheimer Str. in die Anschlussunterbringung nach Kleiningersheim.
27.09.2016: Drei Personen aus Syrien sind im Schlössle eingezogen.
30.06.2016: Eine vierköpfige Familie aus Syrien ist im Schlössle eingezogen.
22.06.2016: Ein weiterer Flüchtling aus Syrien wird uns vom Landratsamt überstellt und im Schlössle untergebracht.
21.06.2016: 14 Personen werden vom Landratsamt in der Hessigheimer Strasse untergebracht.
01.06.2016: Eine Person zieht von Mundelsheim weg.
21.04.2016: Heute kamen fünf weitere Personen. Ein Mann aus dem Irak sowie eine vierköpfige Familie aus Syrien.
18.03.2016: Ein Asylbewerber aus Serbien wurde uns vom Landratsamt überstellt.
01.03.2016: Ein Asylbewerber aus dem Kosovo wurde abgeschoben.
11.12.2015: Ein syrisches Ehepaar wird uns kurzfristig vom Landratsamt per Notzuweisung überstellt.
11.10.2015: Ein syrischer Flüchtling findet eine Privatunterkunft in Besigheim.
01.09.2015: Ein syrischer Flüchtling findet eine Privatunterkunft in Mundelsheim.
24.06.2015: Zehn Männer aus verschiedenen Ländern wurden nach Mundelsheim überstellt.
09.06.2015: Zwei junge Männer aus Gambia wuren nach Mundelsheim überstellt.
Die Herkunftsländer sind Syrien, Nigeria, Gambia, Irak,Togo,Sri Lanka und Palästina (staatenlos).
Anschlussunterbringung:
Nach Abschluss des Asylverfahrens (z.B. durch Anerkennung des Asylantrags oder nach 24 Monaten in der vorläufigen Unterbringung) endet die vorläufige Unterbringung und es folgt die sogenannte Anschlussunterbringung bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Erst dann können die Personen selbst Wohnungen suchen und diese anmieten. Finden sie keine Privatwohnung, werden sie einer Stadt oder Gemeinde zugeteilt. Diese Kommunen sind dann im Rahmen der Anschlussunterbringung für die Schaffung und Zurverfügungstellung von Unterkünften zuständig und verantwortlich.